Informationen zum Sport- und Schwimmunterricht
Sicherheit im Schulsport: Zu den zwingend notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen gehört das Ablegen von Ringen, Armbanduhren, Halsketten und ähnlichem Schmuck während des Sport- und Schwimmunterrichtes (§35 (3)) der Unfallverhütungsorschriften. Diese verbindliche Vorschrift hat über den § 46 ASchO auch Gültigkeit für den schulischen Unterricht. Die Verantwortung dafür liegt bei der Sportlehrerin und kann nicht von den Erziehungsberechtigten abgenommen werden.
Vorbereitung zu Hause:
- praktische Kleidung (Jogginganzug)
- Umkleiden üben
- Schmuck (auch Uhren) zu Hause lassen
- Ohrringe ggf. abkleben
Nichtteilnahme
- immer eine schriftliche Entschuldigung
- bei längerer Nichtteilnahme ein ärztliches Attest
zusätzlich Infos zum Schwimmunterricht
- von Oktober bis April für eine Kopfbedeckung sorgen
- Schwimmtasche: Seife oder Duschmittel, Badeanzug/Badehose, Handtuch, Fön oder 5 ct-Stück, Kamm/Bürste, ggf. Haargummi
- Seepferdchen und weitere Schwimmabzeichen können abgenommen werden