Das Kind ist am 1. Tag des Fehlens telefonisch, durch einen Klassenkameraden oder schriftlich zu entschuldigen. Bei längerer Erkrankung bitten wir um schriftliche Entschuldigung (spätestens am 3. Tag).
Sollte Ihr Kind an einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit erkrankt sein, bitten wir um möglichst frühe Benachrichtigung.